Die Personalvertretung
 

Ausschluss aus dem Personalrat wegen Verletzung der Schweigepflicht

§ 25, § 57 BremPersVG.

Es stellt eine grobe Verletzung der Schweigepflicht dar, wenn ein Mitglied des Personalrates entgegen dem Mehrheitsvotum im Personalrat und entgegen der Bitte der Dienststellenleitung einen Bericht zur Geschäfts- und Organisationsuntersuchung an Beschäftigte weiterleitet.

VG Bremen, Beschl. v. 24.1.2025 – 12 K 3102/24 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 6 / 2025
Veröffentlicht: 2025-05-21