Die Personalvertretung
 

Befristung der erhöhten Arbeitszeit eines Personalratsmitgliedes, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Juni 2003 – 7 AZR 159/02 –

Das Gebot der unentgeltlichen Amtsführung nach § 48 Abs. 1 HmbPersVG steht der befristeten Arbeitszeiterhöhung eines teilzeitbeschäftigten Personalratsmitglieds auch dann nicht entgegen, wenn es im Rahmen der erhöhten Arbeitszeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Personalrats gegen ein entsprechendes Entgelt beschäftigt wird.

§ 10, § 48 Abs. 1, § 87 Abs. 1 HmbPersVG.
§ 2 KSchG.
§§ 615, 625 BGB.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Juni 2003 – 7 AZR 159/02 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.09.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2004
Veröffentlicht: 2004-09-01

Seiten 344 - 347