Benutzung eines dienststelleninternen elektronischen Kommunikationssystems für Mitteilungen des Personalrates
Gestattet der Dienststellenleiter dem Personalrat die Mitbenutzung eines dienststelleninternen E-Mail-Systems, so ist die Weiterleitung von Bekanntmachungen des Personalrates – von den Fällen strafbaren Verhaltens abgesehen – nicht vom Ergebnis einer Inhaltskontrolle abhängig; hält der Dienststellenleiter eine Veröffentlichung für unzulässig, so ist er auf die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes verwiesen.
§ 46 Abs. 3 und 4 HmbPersVG.
BVerwG, Beschl. v: 27. Oktober 2009 – 6 P 11.08 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.05.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-04-23 |
Seiten 187 - 190