Die Personalvertretung
 

Benutzung eines dienststelleninternen elektronischen Kommunikationssystems für Mitteilungen des Personalrates

Gestattet der Dienststellenleiter dem Personalrat die Mitbenutzung eines dienststelleninternen E-Mail-Systems, so ist die Weiterleitung von Bekanntmachungen des Personalrates – von den Fällen strafbaren Verhaltens abgesehen – nicht vom Ergebnis einer Inhaltskontrolle abhängig; hält der Dienststellenleiter eine Veröffentlichung für unzulässig, so ist er auf die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes verwiesen.

§ 46 Abs. 3 und 4 HmbPersVG.

BVerwG, Beschl. v: 27. Oktober 2009 – 6 P 11.08 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2010
Veröffentlicht: 2010-04-23

Seiten 187 - 190