Die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Sitzungen des Personalrats
Die Bedeutung des § 37 Abs. 3 BPersVG für die personalratliche Interessendurchsetzung und Regelung von Konflikten zwischen Personalrat und Dienststellenleiter
Der Beitrag behandelt die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen und stellt dies in den Zusammenhang mit der Durchsetzung der Interessen des Personalrats und der Regelung von Konflikten zwischen dem Personalrat und dem Leiter der Dienststelle. Hierbei legt er den Fokus auf § 37 Abs. 3 BPersVG, der den Rahmen für die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen statuiert, und auf § 2 Abs. 1 BPersVG, der dabei die Grundlage für die Modalitäten der Regelung von Konflikten zwischen den beiden Dienststellenakteuren bildet. Die Abhandlung zeigt die Art und Weise auf, wie die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen der personalratlichen Interessendurchsetzung und Regelung von Konflikten zwischen dem Personalrat und dem Dienststellenleiter dient.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-02 |