Die Personalvertretung
 

Dienststelleneigenschaft der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

§ 3 Nr. 5, § 19 Abs. 1, § 34 BGleiG.
§ 4 Abs. 1 Nr. 6 BPersVG.
§ 123 VwGO.

1. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine Dienststelle im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes. Bei ihr ist deshalb auch nur eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen.
2. Die Tatsache, dass die Untergliederungen der Stiftung (wie die Staatsbibliothek zu Berlin) bisher als eigenständige Dienststellen angesehen wurden und eigene Gleichstellungsbeauftragte hatten, steht der Neuwahl einer Gleichstellungsbeauftragten für die gesamte Stiftung nicht entgegen.
3. Die bisherige örtliche Gleichstellungsbeauftragte hat aus ihrer Bestellung keine Rechte auf künftige Beteiligung nach dem Bundesgleichstellungsgesetz.

VG Berlin, Beschl. v. 30.10.2024 – 5 L 488/24 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2025
Veröffentlicht: 2025-03-19