Die Personalvertretung
 

Fahrtkostenerstattung anlässlich einer ärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit

Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 GG.
§ 29 Abs. 5, § 47 Abs. 2 BeamtStG.
Art. 3 Abs. 1, Art. 24 Abs. 4 BayRKG.
Art. 77 BayBG.

Eine wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamtin hat grundsätzlich weder nach dem Beamtenstatusgesetz noch dem Bayerischen Reisekostengesetz oder anderen Rechtsgrundlagen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Fahrt, die sie anlässlich einer von der zuständigen Behörde angeordneten ärztlichen Untersuchung ihrer Dienstfähigkeit durchgeführt hat.

BVerwG, Urt. v. 11.3.2026 – 5 C 2.25 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2026.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2026
Veröffentlicht: 2026-08-19