Die Personalvertretung
 

Fehlende gesundheitliche Eignung bei überwiegender Wahrscheinlichkeit erheblicher Fehlzeiten

Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 44 Abs. 1, § 45 Abs. 1, § 91 Abs. 1 BBG.
§ 20 Abs. 1 SUrlV.

1. Über die für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung verfügt ein Beamtenbewerber nicht, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zu seiner Pensionierung über Jahre hinweg wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig krankheitsbedingt ausfällt und damit eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

2. Ein Beamtenbewerber, der seine Dienstpflichten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur in Teilzeit erfüllen kann, erfüllt die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung nicht.

BVerwG, Urt. v. 11.12.2025 – 2 A 4.25 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2026.07.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2026
Veröffentlicht: 2026-06-17