Die Personalvertretung
 

Informationsanspruch des Personalrats auf regelmäßige Überlassung von Stellenplänen

Nach dem BayPVG steht dem Personalrat gegenüber der Dienststellenleitung (vorliegend: einer Hochschule) kein Anspruch darauf zu, ihm über alle von ihm genannten Beschäftigten der Hochschule einen Soll-/ Ist-Stellenplan zum Quartalsbeginn und aktualisiert dauerhaft in Kopie zu überlassen.
Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)

Art. 68 Abs. 1 Satz 1, Art. 69 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 75 Abs. 1 Nr.1 und Nr. 2, Art. 76 Abs. 3 Satz 1 BayPVG.

VG Ansbach, Beschl. v. 22.3.2024 – AN 8 P 21.01338 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.10.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 10 / 2024
Veröffentlicht: 2024-09-23