| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-18 |
Selbst ein „eingefahrenes“ Rechtsgebiet wie das Beamtenrecht offenbart dem kundigen Beobachter immer wieder neue Inhalte und „Tendenzen“, ja bisweilen sogar Überraschungen, auch wenn sich gesetzgeberisch wenig Neues tut, einfach weil neue Fragen aufkommen und Anwendungsprobleme offenbar werden.
In seinem Urteil vom 4.9.2025, 2 C 13.24, hatte das BVerwG darüber zu entscheiden, wie sich eine strafgerichtliche Verurteilung durch ein ausländisches Gericht auf die Versorgungsbezüge eines deutschen Ruhestandsbeamten auswirkt.
BVerwG, Urt. v. 4.9.2025 – 2 C 13.24 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Julian Neumann, PersV 2026, 156 (in diesem Heft).
BVerwG, Beschl. v. 4.12.2025 – 2 B 17.25 –
BVerwG, Beschl. v. 25.11.2025 – 2 VR 18.25 –
BVerwG, Beschl. v. 10.12.2025 – 2 VR 22.25 –
BVerwG, Beschl. v. 13.11.2025 – 1 WB 57.24 –
§ 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG.
OVG Bremen, Beschl. v. 7.1.2026 – 6 LP 165/25 –
VG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2026 – 9 B 1/25 –
VG Schleswig, Beschl. v. 29.1.2026 – 19 A 19/25 –
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