Die Personalvertretung
 

Lücke im TVÜ-VKA

1. § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA ist lückenhaft und führt bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, deren Ehegatte ebenfalls tarifgebunden beschäftigt ist, zu Einkommensverlust. Er enthält insoweit eine (unbewusste) Regelungslücke.

2. Die Gerichte sind angeichts mehrerer Möglichkeiten, die Lücke zu schließen, gehindert, eine dem Ziel der Tarifvertragsparteien , die Schlechterstellung der Arbeitnehmer zu verhindern, entsprechende Lückenfüllung vorzunehmen. Dies bleibt den Tarifparteien vorbehalten.

§§ 29 Abschn. B Abs. 5 BAT.
§§ 5 TVÜ-VKA, 5 TVÖD-L.

LAG Hamm, Urt. v. 4.1.2007 – 17 Sa 1275/06 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2007.04.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2007
Veröffentlicht: 2007-04-05

Seiten 155 - 158