Die Personalvertretung
 

Maßnahmen zur Erfüllung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie-Situation

Art. 33 Abs. 5 GG.
§ 39 Satz 1, § 45 BeamtStG.
§ 4 IfSG.

Eine auf drei Wochen befristete Anordnung des Dienstherrn, wegen der aktuellen Corona-Pandemie im Home- Office arbeiten zu müssen, verstößt auch dann nicht gegen das Recht des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung, wenn in diesem Zeitraum im Home-Office faktisch keine oder kaum Aufgaben übertragen werden.

VG Berlin, Beschl. v. 14.4.2020 – 28 L 119/20 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 277.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 7 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-24