Die Personalvertretung
 

Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Die Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten ohne eine daraufhin erfolgende Änderung ihrer jeweiligen Eingruppierung unterliegt jedenfalls dann nicht der Mitbestimmung des Personalrats, wenn nicht zuvor auch eine Änderung im Aufgabenkreis des Betreffenden erfolgt ist.

§ 78 Abs. 1, 2 LPersVG Rh-Pf.

OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.11.2015
- 5 A 10556/15.OVG -

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.04.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-24