Die Personalvertretung
 

Mitbestimmung bei der Einstellung eines Wissenschaftsmanagers

§ 65 Abs. 3 Nr. 3 NPersVG.

Bei der Beantwortung der Frage nach einer überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit verbietet sich eine schematisch an Prozentsätzen orientierte Betrachtungsweise. Vielmehr ist eine Gesamtbetrachtung der übertragenen Aufgaben vorzunehmen und zu prüfen, ob die nichtwissenschaftlichen Tätigkeiten so weit hinter den wissenschaftlichen zurücktreten, dass sie das Bild des Beschäftigungsverhältnisses nur am Rande beeinflussen.

NdsOVG, Beschl. v. 20.5.2015 – 18 LP 4/14 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.10.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 10 / 2015
Veröffentlicht: 2015-09-24