Die Personalvertretung
 

Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit

Ob die Übertragung einer bestimmten Tätigkeit auf eine Arbeitnehmerin nach dem 1. Oktober 2005 mit einer Höhergruppierung verbunden ist und deswegen zur Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit führt, ist an Hand der Anlage 3 TVÜ-VKA zu beantworten.

§ 72 Abs. 1 NWPersVG.
§§ 8, 17 TVÜ-VKA.

BVerwG, Beschl. v. 16. 5. 2012 – 6 PB 4.12 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-09-24