Die Personalvertretung
 

Personalvertretungsrecht und Datenschutz – löst der neue § 69 BPersVG alle Probleme?

Das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz enthält mit § 69 nun erstmals eine Regelung speziell zum Datenschutz. Der Beitrag stellt diese Neuregelung vor und ordnet sie auch grundsätzlicher im Hinblick auf das Verhältnis des Personalvertretungsrechts zum Datenschutz ein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-23