Die Personalvertretung
 

Teilerledigung und Fortsetzung des Verfahrens wegen des Hilfsantrags

Erklären die Beteiligten während eines Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde das Verfahren nur wegen des bisher allein beschiedenen Hauptantrags übereinstimmend für erledigt, ist nur das Beschwerdeverfahren einzustellen und der Rechtsstreit wegen des bisher nicht beschiedenen Hilfsantrags bei dem Oberverwaltungsgericht fortzusetzen.

BVerwG, Beschl. v. 12.7.2013 – 6 PB 9.13 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.12.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 12 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-26