Die Personalvertretung
 

Teilweise Freistellung in „Kleindienststellen“

Auch bei turnusmäßiger Veranstaltung von Personalratssitzungen, Gesprächen mit der Dienststellenleitung und Sprechstunden gebietet der in ihnen für die betroffenen Mitglieder des Personalrats anfallende Arbeitsaufwand jedenfalls bei „Kleindienststellen“ keine teilweise Freistellung.

§ 44 PersVG LSA.

BVerwG, Beschl. v. 25. 7. 2013 – 6 PB 16.13 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.11.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 11 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-25