Die Personalvertretung
 

Ungültigkeit einer Personalratswahl

§ 18 MBG SH.
§ 40, § 45 PersRWahlV SH.

Die Personalratswahl ist wegen Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens für ungültig zu erklären, wenn das Wahlausschreiben nicht an allen Dienststellen am Tag seines Erlasses bekanntgegeben wird.

OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10.2.2025 – 12 LB 2/24 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.08.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 8 / 2025
Veröffentlicht: 2025-07-23