Die Personalvertretung
 

Verfassungstreuepflicht bei Übernahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Art. 1 Abs. 1 GG.
§ 49 LBG RP.
§ 1 Abs. 1, Abs. 2, § 6 Abs. 4, Abs. 5 § 14 Abs. 3 JAG RP.
§ 14 Abs. 3 JAPO RP.

Einem Bewerber ist die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen, wenn er die an seine Verfassungstreuepflicht zu stellenden Mindestanforderungen nicht erfüllt.

VG Koblenz, Beschl. v. 9.5.2025 – 5 L 416/25.KO –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Helene Stahl, PersV 2026, 57 (in diesem Heft)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2026.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-01-21