Die Personalvertretung
 

Verfassungstreuepflicht bei Übernahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Art. 12 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2, Art. 33 Abs. 5 GG.
§ 7 BRAO.
Art. 2 Abs. 2 BaySiGjurVD.
§ 46 Abs. 6 BayJAPO.
§ 7 Abs. 1 BeamtStG.

Auch Bewerber für einen nicht im Beamtenverhältnis ausgestalteten juristischen Vorbereitungsdienst müssen Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht erfüllen. Daran fehlt es, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (bejaht für ein Mitglied und Funktionär der Partei „Der III. Weg“).

BVerwG, Urt. v. 10.10.2024 – 2 C 15/23 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Helene Stahl, PersV 2026, 57 (in diesem Heft)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2026.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-01-21