Zur Frage der Verhältnismäßigkeit einer generellen Wiedereinführung der sog. Regelanfrage im öffentlichen Dienst
In den 1970er-Jahren führten der Bund und die Länder die sog. Regelanfrage für Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst ein. Mit den Anfragen beim Verfassungsschutz sollte der öffentliche Dienst von Verfassungsfeinden freigehalten werden. Diese Praxis war heftig umstritten und wurde dann nach und nach wieder eingestellt. Bayern führte 2016 die Regelanfrage wieder für angehende Richterinnen und Richter ein. Einige Länder praktizieren die Regelanfrage für Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienst. Eine generelle Wiedereinführung der Regelanfrage für Bewerbungen für alle Laufbahnen würde insbesondere die Frage der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit aufwerfen. Der Beitrag untersucht, was bei den dabei durchzuführenden Abwägungen zu beachten wäre.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.08.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-07-23 |