Die Personalvertretung
 

Zustimmungsersetzung zu betriebsbedingter Änderungskündigung eines Personalratsmitgliedes, BayVGH, Beschl. v. 3. Mai 2005 – 17 P 04.467 –

1. Eine außerordentliche betriebsbedingte (Änderungs) Kündigung eines Personalratmitgliedes setzt einem wichtigen Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB (= 54 BAT) voraus, der nicht bereits in einer Leitentscheidung des Arbeitgebers liegt, eine Stelle aufzulösen, sondern erfordert die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung.

2. Eine leistungsbezogene Vergütung – ist nach Prüfung im Einzelfall – als Entgelt für erbrachte regelmäßige Leistung zu werten und unterliegt bei Personalratsmitgliedern dem Lohnausfallprinzip.

§ 626 BGB ( = 54 BAT). Art. 46, 8, 47 BayPersVG.

BayVGH, Beschl. v. 3. Mai 2005 – 17 P 04.467 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2006.09.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01

Seiten 347 - 355