| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-01-01 |
Nachdem sich in der PersV mehrere Beiträge in den vergangenen Heften mit Einzelaspekten der BPersVG-Novelle befasst und den neuen „Ist-Rechtszustand“ dargelegt (und zum Teil kritisch gewürdigt) haben, wirft dieser Beitrag den Blick maßgeblich in die Zukunft: Er geht der übergeordneten Fragen nach, welche wünschenswerten Reformregelungen nicht verwirklicht wurden und daher weiter auf der Agenda stehen.
Wie kann es gelingen, der Herausforderung Digitalisierung auch im öffentlichen Dienst bestmöglich zu begegnen? Mit dieser Frage beschäftigten sich jüngst die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Bundesebene. Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Parteien auf einen Digitalisierungstarifvertrag. Dieser Aufsatz stellt dessen Regelungen vor, ordnet sie historisch sowie gesellschaftlich ein und bewertet sie im Hinblick auf die konkrete Umsetzbarkeit in der Praxis.
BVerwG, Beschl. v. 29.7.2021 – 5 P 2/20 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 27.
BVerwG, Beschl. v. 26.7.2021 – 5 PB 11.20 –
VG Meiningen, Beschl. v. 13.7.2021 – 3 P 74/21 Me –
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