DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
In einem Beschluss vom 19.10.2015 hat sich das BVerwG ausführlich mit dem Fragenkreis der Befangenheit im Personalvertretungsrecht befasst. Über den konkret entschiedenen Sachverhalt hinausgehend bietet dieser Beschluss den Anlass, mit einer grundsätzlichen Sichtweise die Befangenheit im Personalvertretungsrecht in den Blick zu nehmen und zudem die Regelungssituation im Bundespersonalvertretungsgesetz sowie in den einzelnen Landespersonalvertretungsgesetzen einer Detailanalyse zu unterziehen.
In einer neuen Entscheidung zum Soldatenbeteiligungsrecht bezieht das BVerwG Position zu der Frage, welche Verstöße gegen gesetzliche Regeln oder eine Geschäftsordnung einen Antrag auf Ausschluss des Vorsitzenden aus dem Gremium wegen fehlerhafter Geschäftsführung tragen können.
BVerwG, Beschl. v. 21.6.2017 – 1 WDS-VR 5.16 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.6.2017 – 20 A 965/15.PVL –
VG Greifswald, Beschl. v. 2.5.2017 – 7 B 865/17 HGW –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.12.2016 – OVG 60 PV 5.16 –
OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3.5.2016 – 5 A 10002/16.OVG –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.1.2017 – OVG 60 PV 6.16 –
BAG, Urt. v. 14.6.2017 – 7 AZR 608/15 –
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: