| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.01 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1868-7857 | 
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 | 
| Veröffentlicht: | 2013-01-01 | 
Der Beitrag trifft eine Auswahl aus dem vielschichtigen Thema der Interessenvertretung durch Personalrat und Gewerkschaften und nimmt in Form eines Überblicks unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung Stellung zu wesentlichen rechtlichen Aspekten der beiden dienststelleninternen Interessenvertretungen, wobei auch die Abgrenzung ihrer Aufgaben und Befugnisse eine zentrale Rolle einnimmt.
Nicht selten sehen sich Beamte, Amtsärzte, behördlich beauftragte und sonstige Ärzte und auch Mitglieder der Personalvertretungen überfordert, rechtlich einwandfreie Einordnungen mit Blick darauf vorzunehmen, welche ärztlichen Krankenunterlagen Personalaktendatenqualität besitzen und daher zu den Personalakten genommen werden müssen oder als Sachakten zu gelten haben. Nur so lässt sich die ungewöhnlich hohe Anzahl von Anfragen insbesondere bei den Beauftragten des Datenschutzes des Bundes und der Länder erklären – und dies seit Jahren.
      BVerwG, Beschl. v. 4. 9. 2012 – 6 P 10.11 –
(bestätigt HessVGH – VGH 22 A 73/11.PV – PersV 2012, 182)
    
BVerwG, Beschl. v. 13. 9. 2012 – 6 PB 10.12 –
BAG, Urt. v. 7. 8. 2012 – 9 AZR 353/10 –
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