| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-10-24 |
Im Recht des öffentlichen Dienstes bestehen einige Sonderregelungen für solche Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche formellen und materiellen Voraussetzungen für die Annahme einer derartigen Befugnis bestehen und welche Folgen die Befugnis sowohl für den betroffenen Beschäftigten als auch für die Dienststelle und den Personalrat haben.
Die Wahl Robert Sesselmanns im thüringischen Landkreis Sonneberg zum ersten AfD-Landrat Deutschlands sorgte für eine gesellschaftspolitische Debatte. Dabei wurden neben der Frage nach dem künftigen Umgang mit der AfD auch und insbesondere juristische Topoi diskutiert. Diesbezüglich stellen sich bekannte Grundsatzfragen vereinzelt in neuem Lichte. Der vorliegende Beitrag möchte diese Fragen untersuchen und mögliche Konsequenzen der jüngsten Entwicklungen aufzeigen. Aufgrund seiner Länge erscheint der Beitrag in zwei Teilen: Teil 1 behandelt zunächst die Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Gewährbieten des Eintretens für die freiheitlich demokratische Grundordnung; Teil 2, der im kommenden Heft erscheinen wird, geht sodann auf die spezifischen Rechtsfragen ein, die sich im Zusammenhang mit Kandidaten für politische Wahlämter stellen.
BVerwG, Urt. v. 22.6.2023 – 2 C 2/22 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 423.
BVerwG, Beschl. v. 2.5.2023 – 5 PB 2/23 –
Hinweis der Schriftleitung: Es gibt als Parallelenscheidung den Beschl. v. 2.5.2023 – 5 PB 3/23 –, der in der PersV nicht zum Abdruck kommt.
BVerwG, Beschl. v. 21.6.2023 – 5 PB 8.22 –
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8.2.2023 – 18 LP 4/21 –
OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 21.3.2023 – 2 MB 20/22 –
VG Berlin, Beschl. v. 5.6.2023 – 1 L 590/22 –
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