| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-09-22 |
Der Beitrag untersucht, welche landes- und bundesgesetzlichen Möglichkeiten geschaffen wurden, Personalratssitzungen nicht nur als Präsenzveranstaltung, sondern in Form von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Diese Analyse erscheint lohnenswert, weil allein in der ersten Jahreshälfte 2023 insoweit mehrere Landesgesetzgeber durch entsprechende Neuregelungen tätig geworden sind. Das Hauptanliegen des Beitrags besteht darin, gemeinsame Regelungsmuster auf Bundes- und Landesebene in zentralen Fragestellungen herauszuarbeiten und Abweichungen im Detail zu verdeutlichen.
Am 6.4.2023 ist in Hessen ein neugefasstes Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) in Kraft getreten, das das HPVG des Jahres 1988 einschließlich seiner nachfolgenden Änderungen ablöst. Eine Neuveröffentlichung hat es gleichwohl nicht gegeben. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen im Verhältnis zum bis 5.4.2023 geltenden Recht liefern und greift zudem aktuelle Problemstellungen auf.
BVerwG, Urt. v. 28.3.2023 – 2 C 6/21 –
mit Anmerkung von Dr. Tessa Hillermann und Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 389.
BVerwG, Beschl. v. 18.4.2023 – 5 P 15/21 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abdruckt in diesem Heft ab S. 395.
BVerwG, Beschl. v. 18.4.2023 – 5 P 4/22 –
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