| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-03-23 |
Der Beitrag schließt an den Aufsatz „Befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst – materiell-rechtliche Grundlagen“ an, der im Februar-Heft dieser Zeitschrift erschienen ist. Untersucht werden sollen Rechte und Pflichten der Personalvertretungen bei Bund, Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Begründung, Verlängerung und Beendigung befristeter Arbeitsverträge.
Mit den folgenden Ausführungen soll verdeutlicht werden, worin Pflichtverstöße des Beamten im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten liegen können und mit welchen Reaktionen des Dienstherrn bei solchen Pflichtverstößen zu rechnen ist. Außerdem soll gezeigt werden, welche Rechte und Aufgaben für die Personalvertretungen bestehen.
OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 7.11.2014 – OVG 62 PV 16.13 –
OVG NRW, Beschl. v. 10.11.2014 – 20 A 679/14.PVL –
HessVGH, Beschl. v. 16.10.2014 – 21 A 99/14.PV –
BVerwG, Beschl. v. 1.10.2014 – 6 P 13.13 –
OVG M-V, Beschl. v. 9.6.2014 – 2 M 43/14 –
Sächs.OVG, Beschl. v. 15.12.2014 – PL 9 A 743/12 –
LAG M-V, Urt. v. 15.07.2014 – 5 SaGa 1/14 –
BAG, Urt. v. 31.7.2014 – 6 AZR 822/12 –
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