DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-24 |
Seit der zurückliegenden Übersicht hat es wiederum eine stattliche Anzahl von berichtenswerten Entscheidungen zum Beamtenrecht gegeben, die offen gebliebene Rechtsfragen klären, die ansatzweise veränderte Blickwinkel, neue Entwicklungen und Tendenzen aufzeigen, aber auch solche, die deutlich kritisch zu sehen sind und schon deswegen in der Hoffnung einer baldigen Korrektur genauer betrachtet werden müssen. Die Auswahl ist – wie stets – höchst subjektiv und weit davon entfernt, den Versuch einer vollständigen Übersicht anbieten zu wollen.
Während einzelne Arbeitsbedingungen tarifvertraglich, vertraglich oder gesetzlich vorgegeben sind, gibt es doch weitere am Arbeitsplatz auftretende Besonderheiten der Arbeitsumwelt, die vom Dienstherrn zwar vorgegeben sind und nicht nur für das Arbeitsplatzklima, sondern auch für den Erfolg der Tätigkeit wichtig sein können, ohne eine derartige Sicherung zu haben. Wenn sie auch einer Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personalvertretung nicht unterliegen, sollte dafür aber wegen ihrer allgemeinen Bedeutung für den Dienstherrn und für die Beschäftigten trotzdem eine Beteiligung der Personalvertretung möglich sein.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12.11.2019 – 18 LP 3/18 –
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2019 – PL 15 S 1260/19 –
OVG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2019 – 8 Bf 60/17.PVL –
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.9.2019 – 6 L 2/17 –
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 3.12.2019 – 4 S 1963/19 –
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