DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-25 |
Der Beitrag informiert in einem ersten Teil über aktuelle Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Personalvertretungen erhalten auf dieser Grundlage in Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Beteiligungstatbeständen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dieser Krankheitsform in der Beteiligungspraxis. Im zweiten Teil des Beitrags werden Gestaltungsrechte der Personalvertretungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel diskutiert. Hierbei wird sichtbar, dass neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle erforderlich sind, um dieser komplexen Herausforderung zu begegnen.
Personalvertretungen und Gewerkschaften leben vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder, wobei diese häufig mehrere Ämter auf sich vereinen. So ist eine Vielzahl der Personalvertreter zugleich in Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden organisiert und als Kandidat einer gewerkschaftlichen Liste in den Personalrat gewählt. Nach den Personalratswahlen unterhalten die Personalvertreter zumeist einen engen Kontakt mit ihren jeweiligen Organisationen, so dass deren Themen und Ideen Einfluss auf die Arbeit der Personalvertretungen haben. Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Kombination dieser Ämter und den damit einhergehenden Auswirkungen sowohl auf die Wahrnehmung der personalvertretungsrechtlichen Aufgaben als auch auf die gewerkschaftliche Betätigung.
BAG, Beschl. v. 15. 8. 2012 – 7 ABR 34/11 –
OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 19. 7. 2012 – OVG 62 PV 8.11 –
BAG, Urt. v. 18. 7. 2012 – 7 AZR 443/09 –
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