DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-23 |
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten des Kündigungsschutzes für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbewerber im Zusammenhang mit Personalratswahlen. Er soll einen Überblick über die Voraussetzungen und den Umfang des Sonderkündigungsschutzes der verschiedenen Funktionsträger geben.
Die Abgrenzungen der Begriffe Informalität und Organisationskultur bereiten sowohl in der Theorie als auch in der der Praxis von Behörden und Unternehmen zum Teil große Schwierigkeiten. Immer dann, wenn von informalen Strukturen die Rede ist, scheinen damit inoffizielle, diffus tradierte Gepflogenheiten und Gewohnheiten, Riten und Routinen gemeint zu sein. Unter Rückgriff auf einen innovativen Ansatz aus der Organisations- und Verwaltungsforschung wird im Folgenden argumentiert, dass Kultur und Informalität im Wesentlichen ein und dasselbe Phänomen erfassen, nämlich die unentschiedenen Entscheidungskriterien einer Organisation.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.1.2018 – 20 A 2492/16.PVL –
VG Darmstadt, Beschl. v. 23.1.2018 – 23 K 1768/16.DA.PV –
BAG, Urt. v. 27.2.2018 – 9 AZR 167/17 –
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