DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-23 |
Der vorliegende, an die Ausführungen in PersV 2017, 244 anknüpfende Rechtsprechungsreport zum Beamtenrecht gibt eine Auswahl von interessanten Entscheidungen wieder, die möglicherweise künftig eine fallübergreifende Relevanz erlangen oder Indiz für derzeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit angestellte weiterführende Überlegungen sein könnten. Sie ist daher notwendigerweise höchst subjektiv.
Mit der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es seit dem 1.1.2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).
BAG, Beschl. v. 25.10.2017 – 7 ABR 2/16
Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2018 – 18 LP 2/16 –
BVerwG, Beschl. v. 26.9.2017 – 5 P 1.16 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.10.2017 – 20 A 1738/16.PVB –
Sächsisches OVG, Beschl. v. 9.11.2017 – 9 A 91/17.PL – (Rbeschw zugel.)
BVerwG, Beschl. v. 2.2.2018 – 1 WRB 2.17 –
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