| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-02-27 |
Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Tarifvertragsparteien am 19. 5. 2006 auf ein Eckpunktepapier geeinigt, das zu einem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) führen sollte. Der TV-L ist am 12. 10. 2006 abschließend verhandelt worden und trat zum 1. 11. 2006 in Kraft. Er orientiert sich zu großen Teilen an dem zum 1. 10. 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Am 13. 3. 2008 wurde er erstmals überarbeitet. In der Folge kam es zur Verabschiedung eines sog. 1. Änderungstarifvertrags zum TV-L. Mittlerweile wurden die neuen Regelungen auch redaktionell in den TV-L eingearbeitet. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen kurzen Überblick.
In Sachsen-Anhalt ist eine Enquetekommission des Landtags damit beschäftigt, die Personalentwicklung im öffentlichen Dienst unter qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten zu untersuchen. Ein stärkerer Aufgabenbezug soll mehr Zukunftsorientierung bringen und soll zu einer stärker qualitätsorientierten Steuerung der Stellenentwicklung beitragen. Anhand von zwei Fallbeispielen – allgemein bildende Schulen und Polizeivollzug – wird in diesem Beitrag aufgezeigt, dass diese Vorgehensweise innovativ und damit auch über die Landesgrenzen hinaus von Interesse ist.
BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 – 6 P 12.07 –
BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 – 6 PB 19.08 –
BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2008 – 6 P 14.07 –
BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 2008 – 6 PB 13.08 –
BAG, Urt. v. 18. Juni 2008 – 7 AZR 214/07 –
BAG, Urt. v. 24. September 2008 – 10 AZR 140/08 –
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