DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-25 |
Die Personalvertretung dient der Einbringung persönlicher und sozialer Belange der Beschäftigten in innerdienstliche Entscheidungsprozesse. Daher sind die Personalräte auch zu beteiligen an Modernisierungsprozessen und Weiterentwicklungen der Verwaltungsorganisation. Im Bundesdienst werden diese Projekte wesentlich angetrieben durch inzwischen rund 20 jährliche Runden der pauschalen Planstelleneinsparung um jeweils 1 oder 1,5 Prozent.
Der Beitrag thematisiert rechtliche und praktische Probleme der Beurteilungspraxis als Grundlage personeller Auswahlprozesse. In einem ersten Schritt werden die allgemeinen Rechtsgrundlagen dienstlicher Beurteilungen gesichtet, dem als weiterer Schritt die Diskussion hinsichtlich Alternativen zu diesem Personalführungsinstrument folgt. Anschließend beschäftigt sich der Beitrag mit der Definition von Qualitätskriterien für ein erfolgreiches Beurteilen.
BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 2011 – 6 P 4.10 –
BAG, Beschl. v. 27. Oktober 2010 – 7 ABR 96/09 –
OVG Hamburg, Beschl. v. 1. 3. 2011 – 8 Bf 206/10.PVL –
OVG Hamburg, Beschl. v. 24. 3. 2011 – 7 Bf 129/10.PVB –
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