DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-20 |
Der demografische Wandel verändert die Verwaltung. Die Transformation von behördlichen Aufgaben-, Organisations- und Personalstrukturen, die mit der Bevölkerungsentwicklung einhergeht, unterliegt in ihrer gesamten Bandbreite der Mitbestimmung.
Konnte man 2004 bei strafrechtlichen Überlegungen noch von Problemen des Personalrats mit dem Personalreferenten ausgehen, so steht seit den Überlegungen zur Compliance-Verantwortung des Personalrats die allgemeinere Verantwortung des Personalrats im Mittelpunkt.
BVerwG, Beschl. v. 16.10.2013 – 6 PB 20.13 –
OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 27.11.2013 – 5 A 10777/13.OVG – (n. rkr.)
OVG NRW, Besch l. v. 7.11.2013 – 20 A 2613/12.PVB – (n.rkr.)
BayVGH, Beschl. v. 7.10.2013 – 18 P 12.2641 –
BVerwG, Beschl. v. 20.9.2013 – 6 P 3.13 –
BAG, Beschl. v. 9.7.2013 – 1 ABR 19/12 –
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