| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-06-23 |
Die Rechtsprechung ist in der jüngeren Vergangenheit in zahlreichen Verfahren damit befasst gewesen, die Verletzung der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht disziplinarrechtlich zu bewerten. Die im Titel dieses Beitrags angeführte Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt reiht sich in diese Judikatur ein.
Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund zahlreich ergangener Rechtsprechung die sich im Zusammenhang mit dem Abbruch von Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst stellenden Rechtsfragen. Der Beitrag nimmt eine systematisierende Fallgruppenbildung vor und plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, dass es Konstellationen gibt, bei denen terminologisch zwischen dem Abbruch und der Beendigung von Auswahlverfahren unterschieden werden sollte.
OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.1.2023 – 11 L 2/21 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Prof. Dr. Andreas Nitschke, PersV 2023, 244 (in diesem Heft).
BVerwG, Beschl. v. 14.12.2022 – 5 P 3/21 –
BVerwG, Beschl. v. 21.12.2022 – 5 PB 19/21 –
BVerwG, Beschl. v. 30.12.2022 – 5 PB 2/22 –
BVerwG, Beschl. v. 10.1.2023 – 5 PB 5/22 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.11.2022 – OVG 60 PV 3/22 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. 19.12.2022 – OVG 60 PV 6.22 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2022 – OVG 60 PV 7.22 –
Hinweis der Schriftleitung: Es gibt außerdem die Parallelentscheidung Beschl. v. 19.12.2022 – OVG 60 PB 8.22.
OVG Bremen, Beschl. v. 22.2.2023 – 6 LP 128/22 – Hinweis der Schriftleitung: Die OVG-Entscheidung verwendet das Gendersternchen. Im Hinblick auf die Abdrucküblichkeiten der PersV wurde dieses durchweg entfernt und durch die allein weibliche Form ersetzt.
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