| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-06-22 |
Der Beitrag nimmt die Rechtsmaterie des BPersVG in den Blick und befasst sich mit dem dieses Gesetz maßgeblich determinierenden Regelungsinhalt und dessen Strukturprinzip: das Gebot der Kooperation und die Herstellung von Harmonie in der Dienststelle. Er greift diesen gesetzesimmanenten, als Konzept angelegten Kooperations- und Harmoniegedanken und grundlegenden Normenzweck der personalvertretungsgesetzlichen Bestimmungen auf, geht seinen kodifizierten Ausprägungen nach und untersucht, inwieweit sich die rechtsnormative Wurzel dieser Konzeption – der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit – nicht nur im einschlägigen Schrifttum, sondern auch in der Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG widerspiegelt und zum Ausdruck kommt.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 1.3.2018 – 9 A 53/17.PL –
BVerwG, Beschl. v. 1.3.2018 – 5 P 5.17 –
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl.v. 18.1.2018 – OVG 61 PV 10.16 –
OVG Berlin-Brandenburg, 18.1.2018 – OVG 61 PV 9.16 –
BAG, Urt. v. 22.2.2018 – 6 AZR 137/17 –
VG Darmstadt, Beschl. v. 23.1.2018 – 23 K 2588/16.DA.PV –
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