| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-05-25 |
Der Beschluss des BAG vom 13.9.2022 zur Arbeitszeiterfassung gehört sicherlich zu einer der meistdiskutierten Entscheidungen des letzten Jahres und dürfte richtungsgebend für den Bundesgesetzgeber sein. Dieser Artikel hat zum Ziel, mögliche Vorurteile und Missverständnisse zur Entscheidung auszuräumen und aus juristischer Sicht ihre Inhalte und damit verbundene Gestaltungsoptionen des Personalrats aufzuzeigen.
Der Beitrag untersucht, inwieweit das Streikverbot für Beamte, das durch die Rechtsprechung des BVerfG für die Rechtspraxis in Stein gemeißelt schien, zukünftig nochmals neu zu diskutieren sein könnte. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund eines derzeit anhängigen EGMR-Verfahrens.
BAG, Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Juliane Richter, PersV 2023, 204 (in diesem Heft).
BVerwG, Beschl. v. 9.8.2022 – 5 P 14.21 –
OVG Bremen, Beschl. v. 25.1.2023 – 2 B 6/23 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 231.
Hinweis der Schriftleitung: Die OVG-Entscheidung verwendet das Gendersternchen. Im Hinblick auf die Abdrucküblichkeiten der PersV wurde dieses durchweg entfernt und durch die allein weibliche Form ersetzt.
BayVGH, Beschl. v. 15.11.2022 – 17 P 22.21 –
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