DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-29 |
Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist die Magna Charta der Betriebs- und Personalverfassung. Sie stellt erfahrungsgemäß eine tägliche Herausforderung für alle Beteiligten dar. Gelebte Partnerschaft – die Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle ist stetem Wandel unterworfen. Ein langjähriger Personalratsvorsitzender formuliert es treffend so: Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung funktioniert wie eine gute Ehe.
Die Sozialversicherung wird in erster Linie durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Das gilt für alle Bereiche. Allerdings ist zu beachten, dass in der Kranken- und Pflegeversicherung Personen wegen der Höhe ihrer beitragspflichtigen Einnahmen nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen allein für ihre Versicherung sorgen, haben aber unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Beitragszuschüsse ihrer Arbeitgeber.
BVerwG, Beschl. v. 7. 2. 2011 – 6 P 26.10 –
BVerwG, Beschl. v. 22. 12. 2011 – 6 PB 18.11 –
BAG, Urt. v. 1. 6. 2011 – 7 AZR 117/10 –
OVG Hamburg, Beschl. vom 29.11.2011 – 8 Bf 138/11.PVL –
OVG Rheinland-Pf., Beschl. v. 14. 9. 2011 – 5 A 10 666/11.OVG – (Nichtzul.beschw. eingelegt)
OVG Hbg, Beschl. v. 8. 11. 2011 – 7 Bf 33/11.PVB –
BVerwG, Beschl. v. 18. 1. 2012 – 6 PB 21.11 –
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