DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-02 |
Der Alltag in der Dienststelle und dessen Strukturierung durch das Bundespersonalvertretungsgesetz und das Grundgesetz werden bestimmt von der entsprechenden rechtlichen Ausgestaltung des tripolaren Beziehungsgefüges Dienststellenleiter/Personalrat/gewerkschaftliche Vertrauensleute. Durch das Bundespersonalvertretungsgesetz wird im Wege der Einrichtung und Zuordnung von Kompetenzen der Personalvertretung Waffengleichheit zwischen dem Dienstvorgesetzten, dem Dienststellenleiter, und den Bediensteten und ein Machtgleichgewicht hergestellt.
OVG Greifswald, Beschl. v. 2. 9. 2009 – 2 M 97/09 –
BAG, Beschl. v. 28. 01. 2009 – 4 ABR 92/07 –
Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 13. August 2009 – 6 AZR 177/08 –
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