| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-11-26 |
Die bisherige Rechtsprechung von BVerwG und BAG, nach der das einzelne Mitglied des Personal- oder Betriebsratsrats fr Vergtungsansprche eines Rechtsanwalts, der vertraglich die Beratung bzw. Vertretung des Personalrats gegenber der Dienststelle bernommen hat, nicht haften, ist durch ein Urteil des BGH infrage gestellt worden.
Der Beitrag analysiert auf der Grundlage aktueller Beschlsse zum Personalvertretungsrecht neue Entwicklungstendenzen der Rspr., die vernderten Herausforderungen im sozialen, personellen und organisatorischen Bereich der ffentlichen Verwaltung Rechnung tragen. Insbesondere die Rspr. des BVerwG wird einer kritischen Prfung unterzogen.
BVerwG, Beschl. v. 3.7.2013 6 PB 15.13
OVG NRW, Beschl. v. 13.6.2013 20 A 2811/12.PVB
BVerwG, Beschl. v. 14.8.2013 6 P 8.12
OVG NRW, Beschl. v. 3.7.2013 20 A 893/12.PVB
OVG NRW, Beschl. v. 20.8.2013 20 B 585/13.PVL
BVerwG, Beschl. v. 19.6.2013 6 PB 18.12
BVerwG, Beschl. v. 12.7.2013 6 PB 9.13
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