| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-04-12 |
Die wissenschaftliche Diskussion über das Vorhandensein von institutionellem Rassismus in deutschen Behörden fristete lange Zeit ein Schattendasein. Zuletzt nahm sie allerdings immer mehr an Fahrt auf. Insbesondere angesichts des Bekanntwerdens der sogenannten „Nazi-Chats“ von Angehörigen der Polizei im Jahr 2020 sowie der am 7.12.2022 durchgeführten Großrazzia bei Vertretern der Reichsbürgerbewegung, von denen sich nicht wenige im Staatsdienst befanden, gelangte die Debatte auch in den Fokus der Öffentlichkeit.
Die Digitalisierung des Verwaltungshandelns schreitet voran, auch wenn die Ziele des Onlinezugangsgesetzes nicht erreicht wurden. Die Verwaltungen werden daher auch in Zukunft mit der Digitalisierung beschäftigt sein. Dabei wird oftmals übersehen, welche organisatorischen und persönlichen Anpassungsprozesse für einen Digitalisierungserfolg erforderlich sind. Die Beschäftigten stehen hierbei im Mittelpunkt und haben eine große (Eigen-) Verantwortung.
BAG, Beschl. v. 14.9.2022 – 7 ABR 17/21 –
BVerwG, Urt. v. 7.7.2022 – 2 A 4/21 –
mit Anmerkung von PD Dr. Thomas Spitzlei, abgedruckt in diesem Heft ab S. 152.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.6.2022 – 33 A 3021/21. PVB –
BayVGH, Beschl. v. 15.11.2022 – 17 P 22.1570 –
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