DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-24 |
Der Beitrag stellt die zentralen Neuerungen für das Thüringische Personalvertretungsrecht dar, die sich durch das Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2019 ergeben haben. Ferner werden die Änderungen kritisch gewürdigt.
Der Beitrag knüpft an den im vorherigen Heft erschienenen Aufsatz mit dem Titel „Personalvertretungsrechtliche Aspekte dienstlicher Beurteilungen“ an. Dort waren Sonderfragen von freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen und die bei ihnen praktizierte „Nachzeichnung“ noch ausgeklammert worden; diese Aspekte werden nunmehr hier behandelt.
BVerwG, Beschl. v. 17.9.2019 – 5 P 6.18 –
OVG Thüringen, Beschl. v. 25.6.2019 – 5 PO 579/18 –
VG Berlin, Beschl. v. 14.11.2019 – 61 K 8.19 PVL –
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.10.2019 – 4 B 22.17 –
BVerwG, Beschl. v. 16.9.2019 – 5 P 5/18 –
BAG, Urt. v. 22.8.2019 – 2 AZR 111/19 –
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