DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-24 |
Zum 1.1.2016 ist im Freistaat Sachsen ein umfangreich novelliertes Personalvertretungsgesetz in Kraft getreten. Damit sollte die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU und SPD vom 10.11.2014 getroffene Vereinbarung, ein „zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten“ zu schaffen, verwirklicht werden.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung hat einen neuen Schwung bekommen. Viele Betriebe und Verwaltungen wollen aktuell dieses Thema angehen, sei es wegen stetig steigender Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen oder wegen der Ergänzung des § 5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen – im Arbeitsschutzgesetz. Dort wurden die psychischen Belastungen explizit als potenzielle Gefährdung am Arbeitsplatz aufgenommen.
OVG NRW, Beschl. v 18.12.2015 – 4 B 1463/15 –
BVerwG, Beschl. v. 19.10.2015 - 5 P 11.14 -
VG Greifswald, Beschl. v. 3.12.2015 - 7 A 1118/14 -
OVG LSA Magdeburg, Beschl. v. 3.11.2015 - 5 L 1/14 -
BVerwG, Beschl. v. 24.11.2015 – 5 P 13.14 –
OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.11.2015
- 5 A 10556/15.OVG -
LAG Düsseldorf, Beschl. v. 26.8.2015 – 12 TaBV 48/15 –
(Rechtsbeschw. zugel.)
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