DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-24 |
Umlaufverfahren sind eine spezielle Art der Beschlussfassung in Kollegialorganen. Auch im Personalvertretungsrecht ist das Umlaufverfahren – zum Teil seit Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr, zum Teil bereits seit mehreren Jahren – in einigen Personalvertretungsgesetzen normiert. Dieser Beitrag nimmt das Umlaufverfahren im Personalvertretungsrecht genauer in den Blick. Nach einer kurzen Einführung zur Beschlussfassung des Personalrats werden die Merkmale des Umlaufverfahrens dargestellt. Im Mittelpunkt steht ein Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Umlaufverfahren im Personalvertretungsrecht. Schließlich werden spezielle Fragen zum Umlaufverfahren beantwortet.
Der Beitrag befasst sich mit der Verordnung der Bundesregierung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub 1 und konzentriert sich auf deren Artikel 1, mit dem Änderungen an der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV) vorgenommen worden sind. Schwerpunkte bilden die dauerhafte Einführung von Langzeitkonten, die Erhöhung der Anrechenbarkeit von Dienstreisezeiten und die Opt-out-Regelung.
BVerwG, Beschl. v. 26.11.2020 – 1 WB 20/20 –
mit Anmerkung von Dr. Andreas Gronimus, abgedruckt in diesem Heft ab S. 225.
BVerwG, Beschl. v. 11.12.2020 – 5 PB 25/19 –
(zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.10.2019 – 62 PV 16.18, PersV 2020, 147)
BVerwG, Beschl. v. 14.10.2020 – 5 PB 23.19 –
(zu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.9.2019 – PB 15 S 985/19, PersV 2020, 26)
OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2021 – 14 Bs 249/20.PVL –
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.1.2021 – 5 L 1/20 –
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