| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2011.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-06-24 |
Der für Eingruppierungsstreitigkeiten zuständige 4. Senat des BAG hat am 9.12.2009 in sieben Eingruppierungsklagen erstmals zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen der im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken (TV-Ä/TdL) vom 30.10.2006 und im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (TV-Ä/VKA) vom 17. August 2006 neu geschaffenen eigenständigen Entgeltgruppen für Oberärzte Stellung genommen und damit der Praxis für die neu eingeführten Begriffe der Teilbereiche und medizinischen Verantwortung verbindliche Auslegungsregeln vorgegeben.
Erfolgreiche Personalratsarbeit erfordert regelmäßig Zeit, Ausdauer und Erfahrung. Nicht alle Personalräte verfügen über diese Voraussetzungen. Ein Beispiel sind Personalräte von Referendaren, deren Mitglieder aufgrund der mit dem Referendariat verbundenen Lernbelastung wenig Zeit für die Personalratsarbeit haben, wegen der kurzen Dauer des Referendariats stetig wechseln und zumeist über keine vorherige Erfahrung mit Personalratsarbeit verfügen.
Die Sozialversicherungsgesetze enthalten mehrere Regelungen, durch die sog. Niedriglohnbeschäftigungen attraktiv gemacht werden sollten. Diese Vorschriften sollen zum Teil die Arbeitgeber animieren, Niedriglohnbeschäftigte einzustellen, hauptsächlich aber sollten Arbeitnehmer davon profitieren.
Nds. OVG, Beschl. v. 18. 03. 2011 – 17 MP 1/11 –
HessVGH, Beschl.v.18. 11. 2010 – 22 A 959/10.PV –
VG Arnsberg, Beschl. v. 03. 02. 2011 – 20 K 1230/10.PVL – rechtskräftig
BVerwG Urt. v. 29. Juli 2010 – 2 C 17.09 –
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