| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-07-20 |
Der Beitrag befasst sich mit einem Regelungsgegenstand des BPersVG und Teilaspekt der Zusammensetzung des Personalratsgremiums, der in § 18 Abs. 1 BPersVG seinen Niederschlag gefunden hat. Ausgehend von der äußeren rechtlichen Konfiguration des Personalrats, seiner Stellung als ein Organ der Dienststelle für die Interessenvertretung der Beschäftigten und seinen einfach- und verfassungsrechtlichen Grundlagen, sowie seiner inneren Struktur als Kollegialorgan, das von seinem Vorsitzenden repräsentiert wird, und seiner Zusammensetzung nach Beschäftigtengruppen beleuchtet er die personalvertretungsrechtliche Berücksichtigung der Beschäftigungsarten bei seiner Zusammensetzung.
Der Beitrag bespricht in ausführlicher und kritischer Form die Entscheidung des OVG Thüringen, die sich insbesondere mit der Frage auseinandersetzt, ob auf Grundlage des im Jahr 2019 novellierten ThürPersVG eine Allzuständigkeit des Personalrats gegeben ist. Dabei findet auch die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Allzuständigkeit in anderen Bundesländern breite Berücksichtigung.
BVerwG, Beschl. v. 21. 9. 2022 – 5 P 4/21, 5 PB 9/20 –
OVG Thüringen, Beschl. v. 10.9.2022 – 5 PO 525/21 –
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von PD Dr. Thomas Spitzlei, PersV 2023, 289 (in diesem Heft).
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.2.2023 – 62 PV 6/22 –
BVerwG, Urt. v. 20.10.2022 – 2 C 10/21 –
VG Freiburg, Urt. v. 13.3.2023 – 3 K 2900/22 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 317.
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