| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-01-02 |
Kulturelle Einrichtungen nehmen im Bereich betrieblicher Mitbestimmung eine besondere Stellung ein. Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten stehen unter dem Einfluss der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG. Dies kann zu weitgehenden Modifikationen und Beschränkungen führen, die das einfache Recht nicht immer zuverlässig abbildet.
Die Rechtsprechung hat beginnend 1991 für den Bundesdienst – sowie für Landes- und Kommunalverwaltungen mit analoger Rechtslage – die Möglichkeiten für die Verselbstständigung von weit entfernten Außenstellen in mehreren Schritten erheblich erleichtert. Ziel ist eine möglichst umfassende Option auf eine ortsnahe Personalvertretung für die Mitarbeiter auch bei ungünstigen Organisationsstrukturen.
BVerwG, Beschl. v. 24.9.2013 – 6 P 4.13 –
OVG B-Bbg, Beschl. v. 21.2.2013 – OVG 60 PV 16.12 –
BVerwG, Beschl. v. 11.10.2013 – 6 PB 28.13 –
VG Braunschweig, Urt. v. 25.6.2013 – 7 A 205/12 –
VG Mainz, Beschl. v. 29.8.2013 – 4 L 712/13 MZ – (rkr.)
Zum Personalvertretungsrecht
• Betriebsrat - Ausstattung
• Kosten - Schulungsteilnahme
• Personalrat - Aufwandsentschädigung
Zum Arbeitsrecht
• Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Lohnerhöhung
• Arbeitsmittel - Aufwendungsersatz
• Diskriminierung - Schwerbehinderter Mensch
• Befristung - Drittmittelfinanzierung - Missbrauchskontrolle - Sachgrund - Schmerzensgeld
• Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto
• Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität
• Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule
• Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
• Kündigungsschutzprozess - Persönlichkeitsrechtsverletzung
• Pausen - Vergütung
• Verdachtskündigung - Zwei-Wochen-Frist
Zum Tarifrecht
• Eingruppierung - Stufenzuordnung
• Schichtarbeit - Überstunden
• Überstundenzuschlag - Mehrarbeit nach Streik
• Zulage - Einkommenssicherung - Nicht ständige Schicht-/Wechselschichtarbeit
• Dienstordnungsangestellte - Fiktive Nachversicherung für Invaliditätsrente
Zum Recht schwerbehinderter Menschen
• Kündigung - BEM
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