| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.01 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-01-02 |
Ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG befasst sich der Beitrag schwerpunktmäßig mit der Rechtsprechung des Personalvertretungssenats des BVerwG zur entscheidungserheblichen Verletzung rechtlichen Gehörs im Rechtsbeschwerde – bzw. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.
In dem Beitrag werden die Möglichkeiten der digitalen/elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit den Personalratswahlen nach dem HPVG auf der Grundlage der seit dem 7.11.2023 geltenden neuen Wahlordnung zum HPVG (HPVGWO) dargestellt. Die Neuregelungen finden flächendeckend erstmalig bei den im Mai 2024 anstehenden regelmäßigen Personalratswahlen Anwendung.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Gendergedanken und geht der Frage nach, ob und inwieweit er sich auch im BPersVG abbildet. Dabei lenkt er insbesondere den Blick auf dessen geschlechterspezifisch konfigurierte Rechtsnormen und verdeutlicht, dass der Bundesgesetzgeber diese bundespersonalvertretungsgesetzlichen Vorschriften am binären Geschlechtssystem ausgerichtet hat und zwischen Männern und Frauen differenziert, aber auch in manchen Bestimmungen darüber hinaus andere, nichtbinäre Geschlechtsidentitäten ergänzend berücksichtigt.
BVerwG, Beschl. v. 6.10.2023 – 2 VR 3.23 –
mit Anmerkung von Dr. Tessa Hillermann, abgedruckt in diesem Heft ab S. 35.
BAG, Urt. v. 21.6.2023 – 7 AZR 88/22 –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.3.2023 – 33 A 2885/21. PVB –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.3.2023 – 33 A 1890/21. PVB –
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.3.2023 – 33 A 1075/22. PVB –
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