Die dem Gericht zur Prüfung gestellte Frage, ob die Umsetzung einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit durch Anweisung der Dienststellenleitung an die Beschäftigten eines Jobcenters als gemeinsame Einrichtung immer als Maßnahme der Dienststellenleitung gemäß § 69 BPersVG gewertet werden muss, hat keine grundsätzliche Bedeutung.
(Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
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